1992 wurden in Rio de Janeiro nach langwierigen Verhandlungen die Klimarahmenkonventionen der Vereinten Nationen unterzeichnet. Im wesentlichen enthalten sie eine allgemeine Verständigung über die Zielsetzungen im Klimaschutz. Die detaillierten Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind, sind den UN-Klimakonferenzen überlassen. Eine der Maßnahmen ist z.B. der Emissionsrechtshandel, der es weltweit Staaten sowie Unternehmen ermöglicht, von den eigenen Investitionen in den Klimaschutz zu profitieren.
Zu den zahlreichen europäischen Maßnahmen gehören einige Rechtsänderungen, die auf eine effizientere Energienutzung abzielen, um den Energieverbrauch und die damit verbundene Senkung der CO2-Emissionen zu verwirklichen. Noch in den Kinderschuhen stecken die Regulierungsmaßnahmen anderer Treibhausgase und Regelungen, die klimarelevante Emissionen der Industrie einschränken. Die EU- Umweltminister beschlossen am 20. Februar 2007 eine gemeinsame Klimaschutzstrategie, die unter anderem eine Reduzierung der Treibhaus-Emissionen bis 2020 um mind. 20% vorsieht. Die Länder mit einer stabilen Ökonomie sollten dabei einen besonders nachhaltigen Beitrag leisten. Die detaillierten Zielvorgaben müssen für die einzelnen Länder noch ausgehandelt werden.
Deutschland hatte sich bereits im Jahre 1995 in Berlin verpflichtet, den CO2 Ausstoß bis 2005 um 25% im Vergleich zu 1990 zu senken. 2004 hatte Deutschland den CO2 Ausstoß um immerhin 17% gesenkt, was überwiegend auf den Zusammenbruch der DDR-Wirtschaft zurückzuführen ist. Der deutsche CO2 Ausstoß stagniert seit 1999 und im Bereich „Verkehr“ ist sogar eine Steigerung zu verzeichnen.
Ein wesentliches Element der deutschen Klimaschutzpolitik ist das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Dieses fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Des weiteren gibt es Förderprogramme für bessere Wärmedämmung, thermische Solaranlagen und Fotovoltaik.


